Eigentum verpflichtet! – Wohnungsleerstand und Wohnungsmangel bekämpfen

Entschließungsantrag

Elke Barth (SPD), Tobias Eckert (SPD), Stephan Grüger (SPD), Knut John (SPD), Marius Weiß (SPD) und Fraktion

Eigentum verpflichtet! – Wohnungsleerstand und Wohnungsmangel bekämpfen – Drucksache 20/394

Der Landtag wolle beschließen:

1. Der Landtag stellt fest, dass in der aktuellen Diskussion um Wohnraumzweckentfremdung, die dem Mietwohnungsmarkt in Hessen in Städten mit angespannten Wohnungsmärkten bezahlbaren Wohnraum entzieht, der längere spekulative Leerstand von Immobilien oder einzelnen Wohnungen eine maßgebliche Rolle spielt.

2. Der Landtag stellt fest, dass es in Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten, dazu gehört insbesondere die Stadt Frankfurt, trotz des Wohnungsmangels erhebliche und andauernde Wohnungsleerstände mit dem Ziel der Immobilienspekulation gibt. Die Feststellung von Staatsminister Tarek Al-Wazir, der Wohnungsleerstand in Frankfurt betrage lediglich 1,4 %, ist irreführend, da sich diese Zahl lediglich auf „marktaktive Leerstände“ bezieht und keinesfalls auf die Gesamtheit aller leerstehenden Wohnungen.

3. Der Landtag stellt fest, dass es durch die erheblich gestiegenen Grundstückspreise vor allem im Rhein-Main-Gebiet inzwischen vermehrt zu Bodenspekulation kommt („Flucht in Betongold“). Absichtlich werden ganze Häuser oder Wohnungen leerstehend gelassen, um sie nach einigen Jahren gewinnbringend weiterzuverkaufen. Da leere Wohnungen höhere Preise erzielen als vermietete Wohnungen, hat ein Teil der Immobilienbesitzer kein Interesse an einer Vermietung. Weiter ist festzustellen, dass Mietimmobilien nach und nach entmietet werden, um sie anschließend höherwertig oder luxussaniert zu wesentlich teureren Mieten auf dem Markt erneut anzubieten.

4. Der Landtag stellt außerdem fest, dass inzwischen in einigen Städten vor allem Neubauwohnungen als reine Anlageobjekte vermarktet werden. Die Käufer setzen auf weiter steigende Immobilienpreise und investieren in Wohnungen, die sie weder vermieten noch selbst nutzen.

5. Der Landtag begrüßt die Idee, in Frankfurt einen Leerstandsmelder in Form eines amtlichen Meldeportals einzurichten, bei dem Bürgerinnen und Bürger auf leerstehende Wohnungen im Stadtgebiet hinweisen können. Ein solches Portal existiert zum Beispiel bereits in der Stadt München und in 2017 konnten dort knapp 300 Wohnungen dem Wohnungsmarkt wieder zugeführt werden.

6. Der Landtag stellt fest, dass die Einschätzung der Landesregierung, es gebe keine spekulativen Leerstände in Hessen, vor allem für Frankfurt, aber auch in anderen größeren Städten Hessens mit angespannten Wohnungsmarkt in zunehmenden Maße unzutreffend ist.

7. Der Landtag stellt fest, dass die betroffenen Kommunen nur mithilfe eines Zweckentfremdungsgesetzes ein wirksames Instrument erhalten, um spekulative Leerstande zu unterbinden.


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