Antrag – Wohngeldreform 2020

Antrag  von Elke Barth (SPD), Tobias Eckert (SPD), Stephan Grüger (SPD), Knut John (SPD), Marius Weiß (SPD) und Fraktion

Wohngeldreform 2020 – Drucksache 20/883

D e r L a n d t a g w o l l e b e s c h l i e ß e n :

1. Der Landtag stellt fest, dass bezahlbarer Wohnraum in vielen Regionen knapp ist. Steigende Mieten führen insbesondere in den Ballungsräumen dazu, dass sich immer mehr Menschen selbst mit mittleren Einkommen keinen angemessenen Wohnraum mehr leisten können. Das Leistungsniveau und die Reichweite des Wohngeldes reichen angesichts aktueller Entwicklungen auf vielen Wohnungsmärkten nicht mehr aus, um die wohnungspolitischen und sozialen Zielstellungen des Wohngeldes zu erreichen.

2. Der Landtag begrüßt daher, dass die Bundesregierung eine Wohngeldreform angestoßen hat. Durch die Reform wird es mehr Wohngeld für mehr Haushalte geben, es werden mehr Bürgerinnen und Bürger bei ihren Wohnkosten wirkungsvoll entlastet.

3. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass die Einstufung und Verteilung der neuen Mietenstufe VII in den Bundesländern noch einmal einer intensiven fachlichen Überprüfung unterzogen wird.

4. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass weitere Gemeinden in Hessen mit angespannten Mietmärkten der neuen Mietenstufe VII zugeordnet werden. Beispielhaft sind hier die 31 Gemeinden zu nennen, die der neuen Mietpreisbremsenverordnung zugerechnet werden


Begründung:

Der Landtag begrüßt die Einführung einer neuen Mietenstufe VII, um der immer stärkeren Mietenspreizung und insbesondere besonders hohen Mietniveaus von Kreisen und Gemeinden, die nicht mehr durch die bisherigen sechs Mietstufen sachgerecht abgebildet werden können, Rechnung zu tragen. Nicht nachvollziehbar sind die Verteilung und Einstufung der Gemeinden in die Mietenstufen, insbesondere die Zuordnung zu der neuen Mietenstufe VII. Die neue Mietenstufe VII wird insgesamt nur 38-mal vergeben: Drei Gemeinden in Schleswig Holstein, eine in Ba-den-Württemberg, eine Gemeinde in Hessen und 33 Gemeinden in Bayern. In allen anderen Bundesländern erhält keine Gemeinde die neue Mietenstufe VII. Auch nicht Nordrhein-Westfalen, das Bundesland, welches 2017 mit Abstand die meisten Wohngeldhaushalte aufwies (NRW: 145.436 Haushalte, Hessen 35.171, Bayern 50.946 Haushalte).

In Hessen wird lediglich die Gemeinde Bad Soden im Main-Taunus-Kreis der neuen Mietenstufe VII zugeordnet. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb andere Gemeinden im Rhein-Main-Gebiet und gerade auch die Stadt Frankfurt nicht zur Mietenstufe VII gerechnet werden. Immerhin wurden gerade zum 1. Juli 2019 31 anstelle von bisher 16 Gemeinden in den Geltungsbereich der neuen Mietpreisbremsenverordnung aufgenommen und der Geltungsbereich in den Großstädten wurde ausgeweitet.


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