Experimentierklausel zur Baulandmobilisierung

Antrag – Drucksache 20/1221

Elke Barth (SPD), Christoph Degen (SPD), Tobias Eckert (SPD), Stephan Grüger (SPD), Knut John (SPD), Marius Weiß (SPD) und Fraktion

Der Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird gebeten, sich bei der Bundesregierung im Zuge der geplanten Novelle des Baugesetzbuchs und der notwendigen Baulandmobilisierung angesichts knappen Wohnraums für eine Experimentierklausel einzusetzen, die es den Kommunen ermöglicht, im Bebauungsplan eine Abweichung von Richt-, Grenz- oder Orientierungswerten immissionsschutzrechtlicher Regelwerke festzusetzen, um vorhandene Gebäude, die sich für eine Wohnnutzung anbieten, in denen eine Nutzung als Wohnraum aber aufgrund von Lärm- und Immissionsvorschriften ansonsten nicht genehmigungsfähig wäre, unter bestimmten Bedingungen zur Schaffung von Wohnraum nutzen zu können. Eine solche Experimentierklausel könnte auch eine weitere vorübergehende Nutzung zu Wohnzwecken, wie zum Beispiel für Studentenwohnen, zulassen. Im Zuge der kommunalen Selbstverwaltung sollten die Kommunen selbst entscheiden dürfen, ob bestimmte Grenzwerte in Ausnahmefällen überschritten werden dürfen, solange gesunde Wohn- und Lebensverhältnisse gewahrt werden.

Begründung:
Beispielsweise in Hanau-Wolfgang stehen auf dem Areal der „Sportfield housing Area“ 22 Wohnblöcke, in denen bis zum Jahr 2008 ehemals in Hanau stationierte US-Soldaten mit ihren Familien lebten. Heute gehört das Grundstück der BIMA. Etwa die Hälfte der Wohnungen werden seit der Humanitätskrise 2015 vorübergehend für die Unterbringung von Geflüchteten genutzt. Dies wurde möglich durch die Sonderreglung für Flüchtlingsunterkünfte in § 246 BauGB. Nach dem Auszug der Geflüchteten droht den Häusern der Abriss, da aufgrund der Nähe des Produktionswerks des Reifenherstellers Dunlop mit entsprechenden Geruchs- und Lärmemissionen ein notwendiger neuer Bebauungsplan mit Wohnnutzung unter den derzeitigen Regelungen des BauGB nicht erstellt werden kann.

Es ist in der derzeitigen Situation nicht nachvollziehbar, dass auf der einen Seite bezahlbare Wohnungen händeringend gesucht und benötigt werden, und andererseits wie in dem Beispiel Hanau beschrieben, seit Jahrzehnten aktiv genutzter Wohnraum abgerissen werden soll.


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