Öffentliche Auftragsvergabe: Evaluierungsbericht versucht Probleme unter den Teppich zu kehren – Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz muss novelliert werden

Antrag – Drucksache 20/1488

Elke Barth (SPD), Tobias Eckert (SPD), Stephan Grüger (SPD), Knut John (SPD), Marius Weiß (SPD) und Fraktion

D e r  L a n d t a g  w o l l e  b e s c h l i e ß e n :
1. Der Hessische Landtag stellt fest, dass sich seit Inkrafttreten des Hessischen Vergabe-und Tariftreuegesetzes am 1. März 2015 und der damit einhergehenden Verpflichtung zur Tariftreue und Einhaltung sozialer und weiterer Kriterien öffentliche Aufträge des Landes, der Kreise und der Kommunen in der Regel weiterhin an die billigsten Anbieter vergeben werden und somit das intendierte Ziel des Gesetzes verfehlt wird.

2. Der Hessische Landtag stellt fest, dass in Hessen seit Jahren, zuletzt ermittelt im Oktober 2018, im Bauhauptgewerbe die niedrigsten Durchschnittslöhne aller westlichen Bundesländer gezahlt werden. Der Durchschnitt aller westdeutschen Bundesländer beträgt 17,40 €/ Stunde, in Hamburg 18,33 €, in Bayern 17,75 €, in Bremen 17,78 €, wohingegen in Hessen der Durchschnittslohn im Bauhauptgewerbe lediglich 16,28 €/Stunde beträgt und damit 1,12 € unter dem Durchschnittslohn aller westdeutschen Bundesländer liegt. Diese Lohnentwicklung ist auch ein Ergebnis der fehlenden Kontrolle bei der Vergabe öffentlicher Auf-träge.

3. Der Hessische Landtag stellt fest, dass die öffentliche Hand mit 20 % des nationalen Inlandsprodukts und über 50 % des Bauvolumens eine Marktmacht repräsentiert, die Vorbildcharakter haben sollte.

4. Der Hessische Landtag stellt fest, dass gemäß § 21 Absatz 1 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) nach drei Jahren ein Evaluationsbericht zu dem Gesetz vorgelegt werden sollte, um die Auswirkungen der Tariftreueregelungen zu überprüfen.


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