Kleine Anfrage – Torsten Warnecke (SPD), Gernot Grumbach (SPD), Heike Hofmann (SPD), Knut John (SPD) und Heinz Lotz (SPD) vom 01.10.2019
Vorbemerkung Fragesteller:
Die gesendete Werbung für Brennwertkessel durch die HessenAgentur (oder Töchter) im Hessischen Rundfunk wirft die nachfolgenden Fragen auf.
Vorbemerkung Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen: Da es keine vom Land initiierte Radiowerbung zum Thema „Brennwertkessel“ gibt, hat möglicherweise eine Verwechslung mit der derzeit laufenden, von der Landesenergieagentur (LEA) konzipierten und betreuten Radiowerbung für Brennstoffzellen-Heizsysteme stattgefunden. Dabei handelt es sich um eine innovative und sehr effiziente Technologie zur Wärmeerzeugung im Gebäudebereich, die nicht mit der auf fossilen Brennstoffen basierenden Brennwert-Technik verglichen werden kann. Vor diesem Hintergrund beziehen sich die Antworten zu den nachfolgenden Fragen auf die Brennstoffzellen-Technologie. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:
Frage 1. a) Wird für den Kauf und Einbau von Brennwertkesseln in Hessen landesseitig eine finanzielle Unterstützung gewährt?
Frage 1. b) Wie sieht diese landesseitige Förderung im Gesamtvolumen aus?
Zu Frage 1 a: Für Brennwerttechnik, die auf fossilen Brennstoffen basiert, wird landesseitig keine finanzielle Unterstützung gewährt. Im Unterschied dazu wurden innovative Brennstoffzellen-Heizsysteme in den Jahren 2014/2015 landesseitig in begrenztem Umfang finanziell gefördert. Seit 2016 wird die Technologie im Rahmen des Nationalen Investitionsprogramms (NIP) durch den Bund bezuschusst. Aus diesem Grund wurde die investive Landesförderung über die Pilotanlagen hinaus nicht weitergeführt bzw. in eine Finanzierung der Erstberatung im Hinblick auf die konkreten Fördermöglichkeiten für interessierte Bauherren umgewandelt.
Zu Frage 1 b: Für Brennwerttechnik, die auf fossilen Brennstoffen basiert, wird landesseitig keine finanzielle Unterstützung gewährt. Innovative Brennstoffzellen-Heizsysteme wurden durch das Land in den Jahren 2014/2015 mit bis zu 17.500 €/Anlage gefördert. Die Förderung diente der Unterstützung der Markteinführung und war auf eine Gesamtzahl von 50 Anlagen begrenzt. Daraus ergibt sich ein Gesamtvolumen des Förderprogramms von bis zu 875.000 €. Für das in der Antwort zu 1 a genannte Programm zur Erstberatung zu BrennstoffzellenHeizsystemen, das federführend durch die LEA umgesetzt wird, sind insgesamt ca. 200.000 € vorgesehen. Dies umfasst auch die Kosten für Entwicklung, Operationalisierung und Werbung für das Programm.
Frage 2. a) Wird neben Brennwertkesseln, die mit Energieträgern wie Gas, Holzhackschnitzeln bzw. -pellets oder Heizöl betrieben werden können, in Hessen auch der Kauf von Ölheizungen finanziell unterstützt?
Frage 2. b) Wenn ja, wie viele Ölheizungen wurden, mit welchem Gesamtvolumen, gefördert?
Frage 3. Gibt es Gründe, die Brennwerttechnologie mit dem fossilen Energieträger Heizöl vorrangig zu betreiben?
Die Fragen 2 a, 2 b und 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Der Kauf von Ölheizungen wird durch das Land finanziell nicht unterstützt.
Frage 4. Von welcher durchschnittlichen Nutzungsdauer einer solchen Brennwerttechnologie wird derzeit ausgegangen?
Nach der sogenannten AfA („Absetzung für Abnutzung“) -Tabelle des Bundesministeriums der Finanzen liegt die „Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer“ für die konventionelle Brennwerttechnik bei 14 Jahren. Für Brennstoffzellen-Heizsysteme liegen aufgrund der neuartigen Technologie und der noch geringen Marktdurchdringung noch keine belastbaren Erfahrungswerte vor. Hersteller wie z.B. Viessmann gehen von Nutzungsdauern von mehr als zehn Jahren aus.