Berichtsantrag – Drucksache 20/2384
Knut John (SPD), Karina Fissmann (SPD), Wolfang Decker (SPD),
Manuela Strube (SPD), Tobias Eckert (SPD), Elke Barth (SPD),
Stephan Grüger (SPD), Marius Weiß (SPD) und Fraktion
Der Neubau der A 44 Kassel – Herleshausen ist nicht nur ein wichtiger Baustein innerhalb Euro-
pas, als Bestandteil des transeuropäischen Verkehrswegenetzes verbindet sie die Benelux-Staaten
im Westen mit Polen sowie den Nachfolgestaaten der Sowjetunion im Osten.
Auch innerhalb Deutschlands wird die aus dem Ruhrgebiet kommende (Beginn an der Westgrenze
Deutschlands bei Aachen) und heute am Kasseler Kreuz endende Bundesautobahn 44 eine wich-
tige Verbindungsfunktion in West-Ost-Richtung wahrnehmen. Die Verbesserung der Ferner-
schließung durch die A 44 ist die Voraussetzung für strukturfördernde Effekte. Insbesondere der
Raum Kassel mit seinen prosperierenden Branchen wird davon profitieren.
Die A 44 wird aber auch in der Region und dabei besonders in den Gemeinden durch Entlastungs-
effekte auf den vorhandenen Bundesstraßen ein besseres und sichereres Wohnumfeld schaffen.
Der Bundesgesetzgeber hat den vierstreifigen Bau der A 44 zwischen Kassel und der A 4 bei
Herleshausen im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen als Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr.
15 in der Stufe des vordringlichen Bedarfs ausgewiesen. Die Baulänge beträgt insgesamt 69,8
km. Es gibt insgesamt 12 Abschnitte. Von den 12 Abschnitten ist der Abschnitt 2 Lossetal Dreieck
bis Ausfahrt Helsa-Ost (VKE11) noch immer in Planung. Seit 2006 läuft die Planfeststellung zur
Schaffung des Baurechts. Bund und Land verfolgen weiterhin die Linienführung der A 44 im
Lossetal der Anschlussstelle Kaufungen.
Die jüngsten Zahlen von Hessen Mobil als auch von der Deutsche Einheit Fernstraßenplanungsund -bau GmbH (Deges) haben ergeben, dass die Gesamtbaukosten von 1,8 Milliarden Euro auf nunmehr 2,4 Milliarden Euro gestiegen sind. Weitere Kostensteigerungen sind nicht ausgeschlossen, zumal die Kostenkalkulationen wohlgemerkt noch aus den -ahren stammen. Die Landesregierung wird ersucht, im Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (WVA) über folgenden Gegenstand zu berichten:
1. Wie ist der genaue Planungsstand zu den einzelnen Abschnitten der A 44?
2. Ist das Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt 2 mittlerweile eingeleitet worden? Wenn ja, zu welchem Stichtag, wenn nein, warum noch nicht? Wenn nein, wann wird das Planfeststellungsverfahren eingeleitet?
3. Steht für das Vorhaben ausreichend Personal von Hessen Mobil zur Verfügung?
4. Wieviel Personal wird für ein solches Verfahren auch hinsichtlich der erhöhten Schwierigkeiten (schwieriges ökologisches Gebiet, Lärmschutz und Schutz vor Luftschadstoffen) mehr benötigt als üblich?
5. Wieviel zusätzliches Personal wurde seitens Hessen Mobil zusätzlich abgestellt?
6. Wie viele private Ingenieurbüros wirken an dem Planfeststellungsverfahren mit, wenn keine, warum nicht?
7. Ist die hessische Straßenbauverwaltung personell so aufgestellt, dass die nötigen Planungen noch in dieser Legislaturperiode realisiert werden können?
8. Wann ist mit dem Planfeststellungsbeschluss, den Bauvorbereitungen und mit Baubeginn zu rechnen und mit der Fertigstellung bei den Abschnitten zu rechnen, die noch nicht fertig gestellt sind?
9. Ist durch den Zuständigkeitswechsel der Bundesautobahnen von Hessen Mobil an die Bundesfernstraßenverwaltung des Bundes zum 1. Januar 2021 mit weiteren Verzögerungen zu rechnen, wenn ja, wodurch?
10. Wodurch sind die jetzt veröffentlichten erheblichen Kostensteigerungen für die A 44 begründet?
11. Sind weitere Kostensteigerungen zu erwarten? Wenn ja, welche Umstände könnten dazu führen?
12. Seit wann waren der Landesregierung die neuen Kostensteigerungen bekannt?
13. Werden die entstandenen Mehrkosten für die A 44 durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur komplett abgedeckt?
14. Welche zusätzlichen Kosten auf personeller Seite bei Hessen Mobil entstehen dem Land Hessen?
15. Entstehen dem Land Hessen durch die stetigen Verzögerungen zusätzliche Kosten, die das BMVI nicht trägt?
16. Das Land hat die Zustimmung des Bundes zu einer Planänderung mit Anpassungen zum Lärmschutz und zur Verkehrsprognose 2030 eingeholt. Ist das angestrebte Planänderungsverfahren zur Baurechtsschaffung mittlerweile erfolgt?
17. Welche konkreten Änderungen haben sich daraufhin ergeben? 18. Betrachtet man die gesamte Planungsänderung und -entwicklung in den vergangenen Jahren, würde es nicht Sinn machen, die Planungen von einer Taskforce durchführen zu lassen?
19. Gibt es bei den zurzeit in Bau befindlichen Teilabschnitte Behinderungen, die die Fertigstellung beeinträchtigen? Wenn ja, welche?
Den Antrag als PDF-Download finden Sie hier…