Notwendige Maßnahmen im Bundesstraßennetz im Werra-Meißner-Kreis in Bezug auf die Fertigstellung der A44 – Teil I

und Antwort Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Kleine Anfrage – Drucksache 20/2379

Knut John (SPD), Tobias Eckert (SPD), Elke Barth (SPD), Karina Fissmann (SPD), Stephan Grüger (SPD) und Marius Weiß (SPD)

Vorbemerkung Fragesteller: Im Werra-Meißner-Kreis wird die Fertigstellung der A 44 als Bestandteil des transeuropäischen Verkehrswegenetzes, – sie verbindet die Benelux-Staaten mit Polen sowie den Nachfolgestaaten der Sowjetunion im Osten, – erhebliche Auswirkungen auf die Entwicklung der Verkehrsströme und Belastungen des nachgelagerten Straßennetzes haben. Durch die neue Anschlussstelle der A 44 im Bereich Oetmannshausen ergeben sich eine Reihe von zum Teil dringend notwendigen Ortsumgehungen im Bereich der Stadt Eschwege und der Gemeinde Wehretal. Leider sind die notwendigen Planungen für diese nachgelagerten Maßnahmen bisher nicht so weit vorangekommen, dass damit zu rechnen ist, dass rechtzeitig zur Fertigstellung der Anschlussstelle Eschwege die entsprechenden Baumaßnahmen abgeschlossen sein werden. Im Folgenden werden die einzelnen Problempunkte erläutert:

Anschlussstelle Eschwege der A44: Die besondere Bauweise der Anschlussstelle Eschwege der A 44 führt dazu, dass eine Auf- und Abfahrt auf die A 44 nur aus bzw. in Richtung Norden auf die B 27 möglich ist. Ein Auf- und Abfahren aus Richtung Süden ist nicht möglich. Dies führt zu einer erheblichen Steigerung des Verkehrsaufkommens in den Ortschaften Eschwege, Reichensachsen, Niddawitzhausen und Eltmannshausen. Nordumgehung Reichensachsen: Um eine einseitige Belastung der nördlich gelegenen Eschweger Ortsteile Niddawitzhausen und Eltmannshausen nach der Fertigstellung der A 44 zu verhindern und die Stadt Eschwege und insbesondere das Gewerbegebiet Eschwege direkt mit der Autobahn zu verbinden, sollte die Ortsumgehung Reichensachsen gemeinsam mit der A44 fertig gestellt werden. Dies würde zusätzlich die Ortslage von Reichensachsen entlasten und das dort geplante Gewerbegebiet an die A 44 anbinden. Die entsprechenden Planungen sind aber bis zum heutigen Tag nicht so weit vorangetrieben worden, dass eine Fertigstellung mit der A 44 möglich ist. Der Verkehr von und zur A 44 aus Richtung Eschwege bzw. nach Richtung Eschwege wird dem Lauf der B 27 über Niddawitzhausen und Eltmannshausen folgen müssen, da eine Anfahrt aus Richtung Reichensachsen zur Anschlussstelle Eschwege nicht möglich ist. Dies bedeutet einen erheblichen Umweg, der Natur und Anwohner unnötig belastet. Verkehrsströme aus dem Gewerbegebiet Eschwege müssen somit über die Stadt Eschwege und die Ortsteile Niddawitzhausen und Eltmannshausen den Weg zur A 44 suchen oder durch die Ortslage von Reichensachsen die deutlich weiter im Süden liegende Anschlussstelle Sontra-Wichmannshausen nutzen. Auch dies stellt einen erheblichen Umweg dar, der vermeidbar wäre, wenn die Nordumgehung Reichensachsen rechtzeitig fertiggestellt wäre. Nordumgehung Eschwege und Ostumgehung Niddawitzhausen und Eltmannshausen zur Anbindung des Verkehrs aus Norddeutschland und insbesondere dem Raum Thüringen: Mit der Fertigstellung der A 44 wird auch der Transitverkehr aus Norddeutschland sowie aus dem nördlichen Thüringen zur und von der A 44 zunehmen. Hier hätte eine Nordumgehung von Reichensachsen nur einen geringen Verkehrswert, weil der Verkehr anschließend die Innenstadt von Eschwege belasten würde. Deshalb sind bereits seit langem auch die Ostumgehungen von Niddawitzhausen und Eltmannshausen und die Nordumgehung von Eschwege in der Planung. Nur so könnten die Anwohner entlastet werden.

Die Vorbemerkung der Fragesteller vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Frage 1. In welchem Verfahrensstand befinden sich:

a) die Ortsumgehung von Eschwege?
b) die Ortsumgehung von Reichensachsen?
c) der Ausbau der Verflechtungsstrecke A44/B452?

Alle drei Projekte befinden sich im Planfeststellungsverfahren.

Frage 2. Wann wird mit den Planfeststellungsbeschlüssen gerechnet?

a) für die Ortsumgehung Eschwege?
b) für die Ortsumgehung Reichensachen?
c) für die Verflechtungsstrecke A44/B452?
d) für die Verflechtungsstrecke der VKE11 der A44?

Bei der Ortsumgehung Eschwege erfolgt derzeit eine grundlegende Überarbeitung und Aktualisierung der Planunterlagen. Mit der Fortführung des Planfeststellungsverfahren ist im Jahr 2022 zu rechnen. Bei der Ortsumgehung Wehretal/Reichensachsen werden derzeit durch Hessen Mobil die Erwiderungen zu den im Rahmen des Anhörungsverfahrens zur 2. Planänderung eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen erarbeitet. Diese werden voraussichtlich Mitte des Jahres 2020 dem Regierungspräsidium Kassel, als Verfahrensführer des Anhörungsverfahrens, zur Verfügung gestellt. Bei dem Projekt B 27, Verflechtungsstrecke A 44/B 452, erfolgt derzeit die Überarbeitung und Aktualisierung der Planunterlagen. Es ist vorgesehen, im Jahr 2021 ein 2. Planänderungsverfahren zu beantragen. Bei der VKE 11 der A 44 erfolgt derzeit die Überarbeitung und Aktualisierung der Planunterlagen. Mit der Fortführung des Planfeststellungsverfahrens ist im Jahr 2020 zu rechnen. Aufgrund der o.g. Sachstände kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage dazu getroffen werden, wann mit einem Planfeststellungsbeschluss gerechnet werden kann.


Hier gibt es den Antrag als PDF-Download…