Kleine Anfrage – Drucksache 20/2837
Knut John (SPD), Gernot Grumbach (SPD), Heike Hofmann (Weiterstadt) (SPD) und Heinz Lotz (SPD)
Vorbemerkung:
Ab dem 1. Januar 2021 ist es in Deutschland verboten, die betäubungslose Ferkelkastration auch von unter acht Tage alten Ferkeln vorzunehmen. Für die Durchführung der Ferkelkastration unter Isoflurannarkose können Ferkelerzeuger entsprechende Narkosegeräte erwerben. Die Erzeuger sind angehalten, vor Anwendung eine Sachkundeschulung mit abschließender Prüfung an einer entsprechenden Schulungseinrichtung zu absolvieren, die diese Lehrgänge und Prüfungen nach § 7 Ferkelbetäubungssachkundeverordnung anbieten und ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Sowohl Schulungseinrichtungen als auch Erzeugern steht für die Anschaffung der Narkosegeräte eine Zuwendung von bis zu 60 Prozent (aus dem Bundesprogramm Ferkelnarkosegertäte) der beihilfefähigen Ausgaben zu.
Die komplette Anfrage als PDF-Download finden Sie hier…