und Antwort Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Kleine Anfrage – Drucksache 20/3637
Karina Fissmann (SPD) und Knut John (SPD) vom 17.09.2020
Vorbemerkung Fragesteller: Der Zweckverband Abfallwirtschaft Werra-Meißner-Kreis befindet sich im Nachprüfungsverfahren 69 d-VK-29/2020 vor der 1. Vergabekammer des Landes Hessen beim RP Darmstadt. Der Verband hat nun Beschwerde eingelegt wegen überlanger Verfahrensdauer, was den Wettbewerb erheblich beeinträchtige und für wirtschaftliche Schäden des Unternehmens sorge. Nach § 167 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbseinschränkungen trifft und begründet die Vergabekammer ihre Entscheidungen innerhalb einer Frist von fünf Wochen nach Eingang des Antrags. Die Vergabekammer hat jedoch nachdem die Fünf-Wochen-Frist endete, weitere Fristverlängerungen nunmehr bis zum 16. Oktober 2020 bekanntgegeben. Die mehrfachen Fristverlängerungen stellen den Zweckverband Abfallwirtschaft Werra-Meißner-Kreis vor erhebliche Probleme.
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