Falsche Entscheidung im Bundesrat: Mutterschweine müssen weitere acht Jahre im sogenannten Kastenstand vegetieren – umfassende Änderung gefordert!

Antrag – Drucksache 20/3728
Heike Hofmann (Weiterstadt) (SPD), Gernot Grumbach (SPD), Heinz Lotz (SPD), Knut John (SPD), Torsten Warnecke (SPD) und Fraktion

Der Bundesrat hat einer Novelle der Tierschutz-Nutztierverordnung zugestimmt, die dazu führt, dass die grausame Kastenstandhaltung von Zuchtsauen acht weitere Jahre stattfinden darf. Die meisten der in elf Bundesländern regierungsbeteiligten Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN rechtfertigen diesen Schritt damit, dass nach dieser Übergangsfrist ein Systemwechsel hin zur Gruppenhaltung der Sauen erfolgen würde. § 1 und 2 im Tierschutzgesetz regeln klar, dass ein Tier verhaltensgerecht untergebracht werden muss und ihm nicht ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden, Schäden zugefügt werden dürfen. Die Tierschutz-Nutzverordnung wird der artgerechten Haltung von Schweinen mit der langen Übergangsfrist nicht gerecht.


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