Kleine Anfrage – Drucksache 20/3924
Knut John (SPD)
Vorbemerkung: Schülerinnen und Schüler können auf Antrag vom Präsenzunterricht befreit werden und müssen dafür ein ärztliches Attest vorlegen. Befreien lassen können sie sich, wenn sie oder Personen, mit denen sie in einem Hausstand leben, bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus aufgrund einer vorbestehenden Grunderkrankung oder Immunschwäche dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt sind.
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