Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Parkplätzen

Antrag – Drucksache 20/5436

Knut John (SPD), Tobias Eckert (SPD), Elke Barth (SPD), Stephan Grüger (SPD), Marius Weiß (SPD) und Fraktion

Der Landtag wolle beschließen:

1. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Parkplatzflächen im hessischen Klimaschutzplan mit aufzunehmen. Die Pflicht betrifft den Neubau eines für eine Solarnutzung geeigneten offenen Parkplatzes mit mehr als 50 Stellplätzen für Kraftfahrzeuge. Die Stellfläche muss für eine Solarnutzung geeignet sein.

2. Der Landtag stellt fest, dass die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf entsprechenden Parkplatzflächen, den Aufbau der Ladesäuleninfrastruktur beschleunigen wird.

Begründung:

Mit der Initiative „Strom bewegt“ sollen Elektromobilität und andere emissionsarme und effiziente Antriebe gefördert werden. In diesem Rahmen werden Vorhabenträger auch bei der Installation von Ladesäulen für Elektromobilität finanziell unterstützt. Um die Ladeinfrastruktur massiv voranzutreiben, bedarf es weiterer Konzepte. Eine Möglichkeit bietet die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Parkplatzflächen wie es das Land Baden-Württemberg per Gesetz beschlossen hat. In § 8b des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes in Baden-Württemberg ist die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Parkplatzflächen fest verankert. Demnach ist beim Neubau eines für eine Solarnutzung geeigneten offenen Parkplatzes mit mehr als 75 Stellplätzen für Kraftfahrzeuge dann eine Photovoltaikanlage zu installieren, wenn die Stellfläche für eine Solarnutzung geeignet ist.

Den Antrag als PDF-Download finden Sie hier: 05436