Keine baulichen Änderungen am Radwanderweg R5 im Bereich der Querung der B 249 auf Höhe Frieda in absehbarer Zeit
Wiesbaden/Frieda. „Aus der Beantwortung meiner Kleinen Anfrage an das Hessische Wirtschaftsministerium geht hervor, dass es leider kurzfristig weder bauliche Änderungen noch Änderungen der Beschilderung im Bereich der Querung der B 249 geben wird“, erläutert Knut John.
„Die beiden Unfälle zwischen Radfahrern und Autofahrern, die sich im Oktober 2021 und im Januar dieses Jahres ereignet haben, reichen lt. Ministerium nicht aus, um die Querung als Gefahrenstelle zu bewerten und weitere Geschwindigkeitsbeschränkungen oder die Errichtung einer Ampel- bzw. Signalanlage zu rechtfertigen,“ so John weiter.
Auch eine alternative Routenführung des R5 über Frieda, die keine Querung der B 249 erfordere, sei von der Oberen Naturschutzbehörde aus naturschutzfachlicher Sicht abgelehnt worden. Damit bleibe es bei der jetzigen Situation für Radfahrer an dieser Stelle.
Jedoch habe das Ministerium eine neue Verkehrszählung in Auftrag gegeben, die im Frühjahr stattfinden wird, um die aktuellen Verkehrsteilnehmerzahlen zu ermitteln. Nach Vorlage der Ergebnisse werde die Situation neu bewertet und weitere Empfehlungen ausgesprochen.
„Bleibt zu hoffen, dass an dieser Stelle kein weiterer Radfahrer gefährdet wird,“ so John, der abschließend auch noch an die im Kreistag von den Koalitionsfraktionen eingebrachte Resolution hinweist, die ebenfalls die Dringlichkeit der Sicherung von Radwegen zum Ziel hat.